Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der angebotenen Leistungen von Sandra Richter (https://sandra-richter.com/). (Stand 19.12.2025)
1. Geltungsbereich
Sandra Richter (im Folgenden „Trainerin“) erbringt Ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Trainerin und dem Kunden und Auftraggeber, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Trainerin schriftlich bestätigt werden.
Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden selbst bei Kenntnis nicht akzeptiert, sofern dies nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Trainerin ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Trainerin bedarf es nicht.
Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
Die Angebote der Trainerin sind freibleibend und unverbindlich.
Einem Vertragsabschluss geht immer ein unverbindliches Erstgespräch bzw. mindestens ein Angebot zwischen der Trainerin und dem Auftraggeber voraus. Ein Auftrag gilt als erteilt, sobald die Trainerin dem Auftraggeber ein schriftliches oder mündliches Angebot unterbreitet hat und dieses entweder durch eine schriftliche Bestätigung (auch per E-Mail möglich) oder durch Unterzeichnung eines Vertrages angenommen wurde. Nachträgliche Änderungen des Auftragsumfanges durch den Auftraggeber bedürfen einer schriftlichen Genehmigung durch die Trainerin.
2. Leistungsbeschreibung
Umfang, Inhalt, Dauer, Durchführungsform (vor Ort oder Online) und Ziel der Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der öffentlich zugänglichen Ausschreibung. Die Trainerin ist berechtigt, aus wichtigem Grund Termin‑, Orts‑ oder Trainer:innen-Änderungen vorzunehmen, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist.
Der Kunde wird der Trainerin zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie über alle Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Trainerin wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
3. Vertragsschluss
Für Privatkunden kommt der Vertrag mit schriftlicher oder elektronischer Anmeldebestätigung der Trainerin zustande. Bei Inhouse‑Workshops mit Unternehmen (auch Einrichtungen, Behörden u. ä.) kommt der Vertrag durch Annahme eines schriftlichen Angebots der Trainerin durch das Unternehmen zustande.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot genannten Honorare zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit anwendbar. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Die Trainerin ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Budget von € 5.000,- oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist die Trainerin berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
Alle Leistungen der Trainerin, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Trainerin erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Trainerin – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig ändert oder abbricht, hat er der Trainerin die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Trainerin begründet ist, hat der Kunde der Trainerin darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiterhin ist die Trainerin bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Trainerin, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Trainerin zurückzustellen.
Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiterhin verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Trainerin die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Trainerin sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
Weiterhin ist die Trainerin nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Trainerin für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Trainerin aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Trainerin schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
5. Stornierung durch Privatpersonen
Bei Stornierung bis 7 Tage vor dem Termin entstehen keine Kosten; danach werden 50% des vereinbarten Honorars berechnet. Die Stornierung hat in Textform (E‑Mail genügt) zu erfolgen; maßgeblich ist der Eingang bei der Trainerin.
6. Stornierung durch Unternehmen
Bei Absage durch das Unternehmen bis 30 Tage vor dem vereinbarten Termin werden keine Stornogebühren erhoben. Bei Absage bis 14 Tage vor dem Termin werden 50%, bei weniger als 14 Tagen 100% des vereinbarten Honorars fällig, zuzüglich bereits entstandener Reise‑ und Vorbereitungskosten.
7. Vorzeitige Auflösung
Widerrufsrecht für Verbraucher (Online‑/Fernabsatz):
Ist der Auftraggeber Verbraucherin im Sinne des Gesetzes und wurde der Vertrag ausschließlich per Fernkommunikation geschlossen, steht ihr das gesetzliche Widerrufsrecht nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge zu. Das Widerrufsrecht kann vorzeitig erlöschen, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde.
Widerrufsrecht der Trainerin:
Die Trainerin ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird
b) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Trainerin weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Trainerin eine taugliche Sicherheit leistet;
Widerrufsrecht des Kunden:
Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Trainerin fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
8. Mitwirkungspflichten der Teilnehmer:innen
Die Teilnahme an Coachings und Trainings etc. setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus; die Trainerin arbeitet nicht therapeutisch. Die Teilnehmenden sind für ihr Handeln während der Veranstaltungen und Coachings selbst verantwortlich und verpflichten sich, vertrauliche Informationen anderer Teilnehmer:innen nicht nach außen zu tragen.
9. Haftung
Die Trainerin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach‑ und Vermögensschäden ausgeschlossen; zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
10. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Sämtliche Unterlagen, Präsentationen und Arbeitsmaterialien der Trainerin sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Nutzung zu eigenen Schulungszwecken durch Auftraggebende oder Teilnehmende bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
11. Vertraulichkeit und Datenschutz
Die Trainerin behandelt sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden persönlichen und geschäftlichen Informationen vertraulich. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der jeweils gültigen Datenschutzerklärung; diese ist auf der Website der Trainerin abrufbar.
12. Kennzeichnung
Die Trainerin ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
13. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt. Ist der Auftraggeber Kaufmann, ist Gerichtsstand der Sitz der Trainerin; gesetzliche Zuständigkeitsregelungen für Verbraucher gelten vorrangig. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

